Technicus non dicet latinam: Situs vilate inisse tabernit

Oder „übersetzt“: Sieht aus wie Latein, ist es aber nicht.

Ich habe ja öfter mit Juristen zu tun. Juristen sind die, die neben Medizinern gern mit ihrer humanistischen Bildung prahlen und insbesondere sich der Aufgabe verschrieben haben, die tote Sprache Latein irgendwie am Tropf der Lebenserhaltung zu belassen. Während die Mediziner unbedingt das Brustbein als Sternum und die Kniescheibe als Patella bezeichnen müssen, obwohl es die deutschen Begriffe genauso tun und vor allem auch für das deutschsprachige Fußvolk zu verstehen wären (man ahnt, warum Fachsprech verwendet wird), wirft der gestandene Jurist gleich ganze Floskeln oder gar Sätze in die Niederungen des deutschen Gerichtssaals. Wenn mir in einer Gerichtsverhandlung langweilig ist, weil die Beweisaufnahme abgeschlossen und ich damit schon im Grunde arbeitslos bin, spiele ich in Gedanken oft Jura-Bullshit-Bingo. Man kann darauf wetten, dass in jedem Plädoyer diverse Juristenlateinfloskeln vorkommen. Sowas wie „ergo“, „a priori“ oder „de facto“ lassen wir mal gleich beiseite und stürzen uns in die Top 10:

10: „Ex lege“: Nach dem Gesetz. Anfänger geeignet.

9: „Juris non calculat“: Der Jurist rechnet nicht. Außer Stunden mal Stundensatz.

8: „Prima facie“: Der erste Anschein, Anscheinsbeweis. „Is immer so. Hamwa immer so gemacht. Darum is das jetzt auch so.“

7: „Hic et nunc“: Hier und jetzt. Mögliche Reaktion: „Haben Sie Schluckauf, soll ich Ihnen ein Glas Wasser holen?“

6: „Corpus delicti“: Beweisstück. Ohne das geht es nicht.

5: „Obiter dictum“: Nebenbei gesagt. Am Rande. Ist also nicht wichtig, Schöffe kann weiterschlafen.

4: „Persona non grata“: Sachverständiger, der nicht das sagt, was der Verteidiger hören will

3: „Conditio sine qua non“: Ohne ein bestimmtes Vorereignis wäre das, worum man verhandelt, nicht eingetreten. (Hä?-Faktor > 42 auf der nach oben offenen Jurisprudenz-Bullshit-Skala)

2: „Cui bono“: Wem nutzt es? Wird eher selten gebraucht. Aber gern mal im Sinne von: Der Tote wird durch einen Verurteilung auch nicht wieder lebendig.

1: „In dubio pro reo“: Im Zweifel für den Angeklagten. Kennt man. Must have im Verteidiger-Plädoyer

„Nunc est bibendum!“, sagt der Ingenieur. 😉

 

 

 

 

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Datum: Freitag, 6. März 2015
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2 Kommentare

  1. 1

    »Semper idem« und »Manus manum lavat« wären meines Erachtens auch noch zwei lateinische Prinzipien, die unser Justizwesen prägen.

  2. 2

    Gleich mal gugeln, was das bedeutet. 😉

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