Hat es sich nun aus GEZ ahlt..?!?

Die GEZ ist ja eine spezielle Freundin von mir. Nicht, dass wir Ärger miteinander hätten. Nein. Die Animositäten dümpeln meinerseits eher auf Verachtungsniveau für diese staatlich organisierte Gelddruckmaschine.

Gestern hörte ich im Radio den Hinweis auf eine Nachrichtenmeldung. Ich vernahm nur die Brocken “GEZ” “internetfähiger Computer” “Gebühren” “nicht rechtmäßig”. So in etwa jedenfalls. Warum ich den Bericht dann nicht gehört habe? Das lag wohl daran, dass ich mich auf der Stralauer Allee falsch eingeordnet hatte und mich als nicht multitaskinkfähiger Mann dann natürlich auf den Verkehr konzentriert habe.

Nun habe ich (z. B.) hier etwas über diese Meldung gefunden, die hoffentlich grundlegende Bedeutung erhält, um den Gebührenschwachsinn endlich mal etwas einzudampfen. Wie kann der bloße Besitz eines Computers dazu führen,  dass man Rundfunkgebühren abführen muss? Es gibt ja diesen herrlichen Vergleich, dass Mann auch Kindergeld bekommen müsste, weil Mann die Möglichkeit hat, ein Kind zu zeugen. Die Bezeichnung der GEZ für internetfähige Computer als “neuartige Empfangsgeräte” ist schon geradezu zynisch. Als ob man sich die Dinger in die Bude (oder auch ins Büro!) stellt, um Radio zu hören und in der Nase zu bohren. Für mich ist es in erster Linie Arbeitsgerät und Lieferant für Lesestoff. Das kann man von einem Radio wohl nicht gerade behaupten.

Es heißt in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster sinngemäß:

“Während bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten der schlichte Besitz regelmäßig das Bereithalten zum Empfang schon deshalb vermuten lasse, weil eine andere Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders. Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.”

Das Gericht hat hier also klar die Unterschiede zwischen Geräten als Grund für die Entscheidung hervorgehoben. Fragt sich also, ob ich Gebühren zahlen müsste, wenn mein Fuze das einzige radioempfangstaugliche Gerät in meinem Besitz wäre. Hm… :roll:

Genauso schwachsinnig wie mit der Computer-Gebührenpflicht verhält es sich m. E. mit der Doppelbelastung für Selbständige. Als ob man zwei Radios gleichzeitig hören würde, muss man nicht nur für private Geräte, sondern auch z. B. für das Radio im Firmenwagen Gebühren abführen. Die spinnen doch total.

Autor: Will
Datum: Dienstag, 7. Oktober 2008
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: im Fluss

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben