Drohnenverordnung – Dobrindt: Nur herrenlose Drohnen dürfen in Wohngebieten fliegen

Nun ist sie also da, die „Drohnenverordnung„. Nur weil ein paar dahergelaufene Hansel, die sich im Supermarkt eine „Drohne“ in den Einkaufswagen gepackt haben und damit postwendend auf Nachbars Kaffeetisch gelandet sind, ist nun mal eben der gesamte Modellflug Dobrindts aktionistischer Regulierungswut zum Opfer gefallen.

Wie üblich hat man es mal wieder geschafft, unter Beweis zu stellen, dass man von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Denn es heißt:

„Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen
und Flugmodellen ist verboten, […]

über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse
des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt
oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der
Lage sind, optische, akustische oder Funksignale
zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen,
es sei denn, der durch den Betrieb
über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen
Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige
Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich
zugestimmt“

Man fasst sich wirklich an den Kopf, was für Anfänger da am Werke sind. Also erst, wenn die superduper Supermarktdrohne nach dem Ausfall der Fernsteuerung keine Funksignale mehr empfangen kann, darf sie legal in der Käsesahnetorte aufschlagen?

Man kann diesen ganzen Unfug einfach nicht ernst nehmen, der einem da als „Klare Regeln für Betrieb von Drohnen“ verkauft wird.

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Datum: Montag, 10. April 2017
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