Heinkel zugelassen ohne "Baurat"

Heute habe ich mir den Vormittag frei genommen, um ob des schönen Wetters endlich jog’s Heinkel auf die Straße zu bringen.

heinkel_tuevIch dachte eigentlich erst, ich bräuchte eine sog. Vollabnahme nach §21 STVZO. Auf der Internetseite der Zulassungsstelle hab ich dann aber gelesen, dass man diese Abnahme nur für die Zulassung eines Fahrzeugs ohne Brief braucht. Früher ging nach max. 1,5 Jahren Abmeldung nix am sog. „Baurat“ vorbei. Der hat dann – warum auch immer – Länge, Breite, Höhe und das Gewicht gemessen und alles schön eingetragen. Was für ein Unfug! Nach den neuen Regeln wurde die Frist von 1,5 auf 7 Jahre verlängert, was für den seit 15 Jahren abgemeldeten Heinkel dennoch nicht ausgereicht hätte.

heinkel_tuev2Egal. Ich nehme die Internetseite beim Wort, wenn es drauf ankommt. Also habe ich mir bei der Tanke um die Ecke einen Anhänger ausgeliehen (mit abgelaufenem TÜV, wie der TÜV-Onkel festgestellt hat). Dann musste ich den Heinkel da rauffriemeln. Son Roller ist nicht so handlich wie man denkt. Vorn kann man ihn nicht in die Führung des Anhängers schieben, und durch die Räder kann man auch keine Gurte ziehen. Irgendwie ging’s dann aber doch.

Beim (sog.) TÜV, genauer der nächst gelegenen FSP-Prüfstelle am Treptower Park heil angekommen, ging das Gurtgerödel dann wieder los. Dort war nicht viel los, und der freundliche Prüfer war sichtlich begeistert von meinem „Schmuckstück“.

b-ui59_Er meinte aber, dass es bei der Zulassung Probleme geben könnte, wenn ich da nur mit ner normalen Hauptuntersuchung nach §29 ankomme, weil der Roller eben so lange abgemeldet ist. Die Hauptuntersuchung hat ohne Probleme geklappt. Ich muss nicht erwähnen, dass ich den Roller dann wieder auf- und zu Hause vom Anhänger runterrödeln musste?

Auf der Zulassungsstelle hat es dann niemanden gestört, dass der Heinkel so lange abgemeldet war, ich habe allerdings auch nicht drauf hingewiesen. So ist der alte Heinkel nun also nach langer, langer Zeit wieder zugelassen. Bin gespannt, wie er sich fährt.  Denn die erste richtige Probefahrt steht ja noch aus. Ich sollte dabei ein Handy mitnehmen…

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Datum: Mittwoch, 15. April 2009
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