Hier irrt @saschalobo ausnahmsweise

Ich schätze Sascha Lobo sehr. Seine Texte sind für mich gut verständlich formuliert, seine Argumentation sachlich und erschöpfend. Da kann man ihm zugestehen, auch mal einen schlechten Tag zu haben. Er echauffiert sich auf Facebook über eine Pressemeldung der Berliner Polizei, die aus seiner Sicht einen falschen Duktus hat, wenn ich das richtig verstehe. Darin kann man ihm durchaus zustimmen. Nur wie er das begründet, halte ich für wenig hilfreich in der Sache.

Zunächst die Meldung in voller Länge. Ich zitiere die hier voll, weil sie ja ggf. überarbeitet werden könnte.

Beim Driften mit dem Auto Fußgänger schwer verletzt
Polizeimeldung vom 05.02.2018
Steglitz-Zehlendorf
Nr. 0296
Bei einem Verkehrsunfall wurde gestern Nachmittag ein Fußgänger in Lichterfelde schwer verletzt. Ersten Ermittlungen zufolge fuhr ein 23-Jähriger mit seinem BMW gegen 16.30 Uhr wiederholt den Ostpreußendamm zwischen Giesensdorfer und Osdorfer Straße auf und ab. Nach Zeugenaussagen soll er hierbei jeweils mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein. An der Einmündung Giesensdorfer Straße Ecke Ostpreußendamm soll er seinen Wagen mehrmals um die eigene Achse driften gelassen haben. Hierbei kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, erfasste einen 75-jährigen Fußgänger auf dem Gehweg des Ostpreußendammes und verletzte ihn schwer. Der Senior kam mit Frakturen im Rumpfbereich zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Der Führerschein des 23-Jährigen wurde beschlagnahmt und dessen BMW als Tatmittel sichergestellt. Der Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 4 übernimmt die weitere Bearbeitung.

Als erstes meint Lobo, dass schon der Begriff „Unfall“ falsch sei. Man kann dazu z. B. bei Wikipedia nachlesen, dass es ein Schadensereignis sein muss, das zumindest für einen der Beteiligten plötzlich und ungewollt eintritt und über eine bloße Gefährdung hinausgeht. Der BGH hat mal gesagt:

„Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht“.

Wodurch die Gefahren ausgelöst werden, steht dort ausdrücklich nicht. Aus diesem Grunde wird dann auch später in leichte und grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz unterschieden. Auch wenn Lobo es gern anders hätte, tut die Polizei gut daran, diesen Vorfall erst mal als Straßenverkehrsunfall zu klassifizieren. Was später daraus strafrechtlich wird, ist ja etwas ganz anderes. Man kann nur hoffen, dass die Spuren des Geschehens gut dokumentiert wurden. Das ist nämlich leider nicht selbstverständlich.

Als nächstes stört er sich an der passiven Formulierung, der Fußgänger wurde verletzt. Später wechselt der Text aber in die aktive Form: „Hierbei kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, erfasste einen 75-jährigen Fußgänger auf dem Gehweg des Ostpreußendammes und verletzte ihn schwer.“ Schon die Überschrift sei falsch, weil dort der Täter nicht benannt werde: „Beim Driften mit dem Auto Fußgänger schwer verletzt„. Da hätte ich einen Hinweis auf den 23-Jährigen auch nicht verkehrt gefunden, hätte einem das doch gleich anfangs geholfen, den Vorfall besser einsortieren zu können.

Dann meint Lobo aber, „Driften“ sei die Beschreibung eines coolen Fahrmanövers. Aus Laiensicht mag man den Eindruck haben, wenn man Driften nur aus amerikanischen Filmen kennt. Driften beschreibt aber auch den Übergang vom stabilen zum instabilen Fahrvorgang, von Kurvenfahrt zum Schleudern. Für mich liest sich das so, als ob der BMW-Fahrer „Donuts“ gedreht habe. Wenn die Polizei aber von „Donuts“ geschrieben hätte, könnte ich die Aufregung ja verstehen. Hat sie aber nicht, sondern die unaufgeregtere, objektivere Beschreibung gewählt. Kann man daraus so einen Vorwurf drechseln?

Danach bringt Lobo – geradezu unvermeidlich – die Schwanzverlängerung ins Spiel. Ich habe noch nicht nach wissenschaftlichen Studien gesucht, in denen nach einer Korrelation zwischen der Länge des männlichen Geschlechtsorgan und der Tieferlegung und Motorleistung geforscht wurde, und werde das auch nicht tun. Es ist schlicht Polemik. Nichts anderes.

Im nächsten Absatz reibt sich Lobo am Strafmaß: Sechs Monate Führerscheinentzug und 2.350 Euro Geldstrafe. Und für ihn gehört so jemand, anscheinend vor der Aufarbeitung in einem Strafverfahren, ins Gefängnis und auf Lebenszeit der Führerschein entzogen. Das Strafmaß richtet sich nach Tagessätzen. Es wird keine absolute Höhe verhängt. Die ergibt sich durch Multiplikation ihrer Anzahl mit der Höhe der Tagessätze, kann also für den Täter höchst unterschiedlich ausfallen. Vor der Verurteilung ist dem Täter sein Vergehen nachzuweisen. Solange das nicht gelingt, gilt er als unschuldig. Auch wenn Lobo meint, dass ich davon nichts verstehe: Ich hab die Anwendung der Unschuldsvermutung in Strafverfahren zu Straßenverkehrsgeschehen wahrscheinlich öfter erlebt als er.

Seine Vorverurteilung mag ja richtig sein. Es spricht vielleicht sogar einiges dafür. Aber aus meiner Sicht ist es auf Bildzeitungsniveau sich das Geschehen aus der knappen Meldung so zurechtzubiegen, wie man es gerne hätte und so zu tun, als sei man dabei gewesen. Ich habe schon so viele Zeugenaussagen gehört, bei denen sich Fahrzeuge „mehrmals um die eigene Achse gedreht“ haben, wo aufgrund der Spuren mal gerade eine 180°-Drehung verblieb. Zeugen beschreiben irrwitzige Geschwindigkeiten. Aber wenn man mal den Test macht, z. B. bei einem Crashversuch, kommt auch mal die Schätzung 70 km/h zustande, obwohl der Fußgängerdummy nur mit 30 km/h angefahren wurde. Alles selbst erlebt und nicht nur einmal.

Sascha Lobo hat in vielerlei Hinsicht Recht, wenn er die amerikanischen Waffengesetze mit der Diskussion hierzulande vergleicht, was man mit einem Auto so anstellen darf. Und zweifellos muss in der Raserszene hart durchgegriffen werden. Aber bitte auf der Grundlage von Fakten, und nicht einen gerade passierten, unaufgeklärten individuellen Vorfall als Vehikel für einen polemischen Facebook-Rant nehmen. Das hilft nicht weiter. Höchstens am Stammtisch. Sascha Lobo findet den Text der Polizei „in jeder Hinsicht schlimm„. Ich nicht. Jedenfalls nicht in jeder.

 

Autor:
Datum: Dienstag, 6. Februar 2018
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: nich so dolle

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Kommentare und Pings geschlossen.

Keine weiteren Kommentare möglich.