Der Betriebsleiter darf ungestraft von der Betriebsleiter fallen
Ich war ja zum Glück nicht persönlich anwesend, sonst hätte ich für nichts garantieren können.
Jedenfalls war letztes Jahr irgendwann ein Typ von der Berufsgenossenschaft oder einer beruflichen Unfallversicherung bei uns in der Firma, einem kleinen Ingenieurbüro, und guckte sich nun wichtig alles an. Unter anderem die Stehleiter, die ich mal, weil sie zu Hause über war, mit ins Büro gebracht hatte. Während ihm die Sicherheitsaufkleber noch gefielen, monierte er etwas an den Füßen der Leiter. Die seien nicht mehr sicher. Und überhaupt, ob denn alle MitarbeiterInnen in die Verwendung einer Stehleiter eingewiesen wäre. Da hätte ich vermutlich zum ersten Mal in die Tüte atmen müssen. Einweisung in die Verwendung einer Stehleiter. Ja, und bitte beim Schreiben nicht den Stift ins Auge rammen und beim Kauen auf dem Radiergummi nichts verschlucken.
Jedenfalls fand er den Witz – so wurde mir sinngemäß berichtet – besonders komisch, dass die Firmenleitung sich problemlos den Hals brechen dürfe, wenn davon jemand von der Leiter fiele, aber keiner der Angestellten. Denen dürfe nichts passieren.
Meine Meinung: Wir brauchen solche Leute nicht, die sowas im beruflichen Kontext komisch finden, wenn sie nicht gerade mit Komik ihr Geld verdienen.
Diesen Witz macht er vermutlich bei jeder Begehung, wenn es um die Stehleiter geht. Ja, Sicherheit am Arbeitsplatz ist wichtig. Aber man muss doch mal die Kirche im Dorf lassen, weil diese ganze Drangsal-Überregulierung am Ende zu dem Schluss führt, dass nur dann nichts passiert, wenn man gar nichts macht. Umsatz wird mit Arbeitsleistung erzeugt, nicht mit dem Verwalten von irgendwelchen Richtlinien. Jedenfalls hat das wieder meine inzwischen immer stärker werdende Meinung unterstützt, dass die nächste Firma (die es nicht geben wird) keine Angestellten hätte.
Ach übrigens: Wir haben fürs‘ Büro eine neue Leiter angeschafft – die alte hab ich wieder zu Hause. Für mich ist sie ja gut genug.