Beiträge vom Juli, 2014

Google, kannste vergessen? Danke.

Sonntag, 13. Juli 2014 22:24

Das sog. „Recht auf Vergessen“, diese „Lex Google“, wonach man einen Antrag an Suchmaschinenbetreiber stellen kann, unliebsame Suchergebnisse zu beseitigen, stößt bei einigen Netzaktivisten so dermaßen auf Widerstand, dass sie den Untergang des Abendlandes kommen sehen. Mindestens. Je öfter „Zensur“ gekräht wird, desto weniger fällt allerdings auf, wenn es wirklich mal zu Zensur kommt. Das ist das Ärgerliche an Gewöhnungseffekten.

Ich halte es für ziemliche Panikmache, dass dieses Möglichkeit, Sucheinträge beseitigen zu lassen, wirklich nennenswerte Auswirkungen hat. Erstens ist es doch so, dass man sich an jeden einzelnen Suchmaschinenbetreiber wenden muss. Ich verrate euch mal was: Es gibt nicht nur Google. Zweitens wird ja nicht die Fundstelle selber gelöscht. Der eigentliche Inhalt bleibt unangetastet. So richtig Zensur ist es also nicht. Ok. Dadurch wird die Recherche etwas aufwendiger, um nicht zu sagen, ist es ein Rückschritt wie in analoge Zeiten, als man sich in Bibliotheken durch Karteikästen und Regale gehangelt hat. Es ist nicht mehr alles bequem vorgefiltert und in appetitlichen Häppchen vorgekaut. Zur Not muss man selbst recherchieren. Macht natürlich keiner, dessen Startseite google und erster Bookmark Wikipedia ist.

Aber wenn man mal über seine eigene Bequemlichkeit hinwegsieht und sich in die betroffene Person versetzt: Warum sollte ihr es nicht ermöglicht werden, unliebsame Netzfundstücke schwieriger auffindbar zu machen? Es wird nun mal so viel unreflektierter Mist ins Netz gekippt, dass es einem manchmal etwas zu viel werden kann.

Mir ist das passiert, als mich mal ein von Verschwörungstheorien durchweichter Journalist sozusagen beruflich konsultieren wollte, nachdem sich ein ebenso weichbirniger Politiker zu Tode gefahren hatte. Ich sollte mich zu den Schäden am Fahrzeug äußern. Offensichtlich hatte sich der Journalist Zutritt zu dem Fahrzeugwrack verschafft, wohl unberechtigt, nehme ich an.

Wir haben dann telefoniert. Danach habe ich mich allerdings informiert, was das denn überhaupt für einer ist, dieser Journalist. Und da kam dann doch so großer Unfug zutage, vor allem auch eindeutig einer politischen Richtung zugehörig, mit der ich nun beim besten Willen nicht in Verbindung gebracht werden wollte,  dass ich dachte, ne, mit dem will ich nicht in einem Atemzug genannt werden. Jedenfalls untersagte ich ihm per Mail, mich in seinen Pamphleten namentlich zu nennen. Daran hat er sich – natürlich – nicht gehalten, und so ist mein Name mit – zum Glück – wenigstens richtig wiedergegebenen Zitaten in einem Buch zu dem Thema erschienen, das dieser Schreiberling tatsächlich zustande gebracht hat.

Irgendwann stieß ich bei Google auf, ich glaube, eine französische Seite, auf der mein Name und der dieses Journalisten auftauchte. Ich dachte, na super. Außerdem wurde da als Quelle das unsägliche Machwerk dieses Schreiberlings genannt, das ich mir dann erst mal beschaffte. Allerdings gebraucht für 99 ct, damit bitte keine Tantiemen bei diesem Typen landen. Und tatsächlich tauche ich darin namentlich auf.

Das Buch kauft wahrscheinlich eh kaum einer. Und wenn mich einer darauf anspricht, weiß ich gleich, was ich von demjenigen zu halten habe. Aber die Fundstelle im Netz hat mich doch irgendwie gewurmt. Da nun aber jemanden anzuschreiben, bitteschön meinen Namen zu entfernen, kann man ja vergessen. Damit erreicht man eher das Gegenteil. Kennt man ja. Wenn man sich aber an denjenigen wenden kann, der als Multiplikator fungiert, finde ich das persönlich nicht die allerschlechteste Variante. So mancher Netzinhalt sollte sowieso einer Halbwertszeit unterliegen und sich nach einer gewissen Zeit von selbst beseitigen.

Thema: Das Leben, das Universum und der ganze Rest | Kommentare deaktiviert für Google, kannste vergessen? Danke. | Autor:

Ach #touchandtravel. Ihr müsst noch viel lernen.

Freitag, 4. Juli 2014 9:17

Eben habe ich das Auto in die Werkstatt gebracht und bin mit der BVG zum Büro gefahren. Dafür nutze ich eigentlich ganz gern Touch&Travel, auch wenn es teurer ist, als z. B. 4er-Karten zu kaufen. Aber die Nerven, die Nicht-Annahme „neuer“ 5€-Scheine (Die gibt’s schon ziemlich lange, finde ich), die Geräusche etlicher ankommender und abfahrender Züge, die bohrenden Blicke anderer Fahrscheinerwerbegewillter, während quälend langsam die Fahrscheine aus dem Automaten quillen, lassen mich zu der eigentlich ganz bequemen Handylösung greifen. Dass damit ein Bewegungsprofil erstellt wird: Nunja. HIER weiß man es wenigstens.

Nach dem ich mich eben am Senefelderplatz ausloggte und auch der Fahrpreis berechnet wurde, hatte ich beim Einschalten meines Rechners postwendend eine Mail bekommen:

 

Verstoß gegen die Touch&Travel-Bedingungen bei Ihrer Fahrt 0815

Sehr geehrter Herr Will Sagen,

während Ihrer Fahrt mit Touch&Travel am 04.07.14 (Fahrt-ID: 0815) war die Positionsbestimmung durch den Location Based Service (LBS) nicht möglich. Die Freigabe des LBS durch Sie ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Touch&Travel nutzen zu können.

Bitte beachten Sie, dass zur Berechnung des Fahrpreises Ihr Standort zwischen An- und Abmeldung periodisch ermittelt werden muss.

Damit Sie Touch&Travel weiterhin nutzen können, ist es notwendig, den Location Based Service erneut freizuschalten. Senden Sie dazu eine SMS mit dem Inhalt +touchandtravel an die Nummer 27637. Für den Versand dieser SMS berechnet Ihr Mobilfunkanbieter Kosten für eine Standard-SMS entsprechend Ihres Mobilfunktarifs.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Touch&Travel-Kundenbetreuung

Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an:
Touch&Travel Kundenbetreuung
Salzufer 6
10587 Berlin

Tel.: 0800 330 430 1 (kostenlos)
info@touchandtravel.de
https://www.touchandtravel.de/

 

Ich dann so:

Guten Tag,

> Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.
Doch. Genau das tue ich:

Ich will wohl gerne irgendetwas freischalten, aber einen Verstoß, also eine aktive Pflichtverletzung gegen irgendwelche Bedingungen, habe ich nicht begangen und muss ich mir auch nicht vorwerfen lassen. Ich habe an meinem Smartphone keinerlei andere Einstellungen vorgenommen als sonst. Wlan aktiv, GSM aktiv, GPS aktiv, ja sogar Bluetooth. Der Akku zeigte beim Verlassen der letzten Station 92% an.

Wenn Ihr LBS z. B. in einer U-Bahn nicht funktioniert, kann ich wenig dagegen ausrichten. Mein Navi im Auto hat in Tunnels auch Schwierigkeiten. Jedenfalls werde ich auch in Zukunft davon absehen, an jeder Station auszusteigen und für 5 Minuten ans Tageslicht zu gehen, damit ich von Ihnen periodisch überwacht werden kann. Vielleicht sind Ihre Nutzungsbedingungen mit einer Fortbewegung unter der Erde (Blaschkoallee-Hermannplatz-Alexanderplatz-Senefelderplatz) in Zusammenwirken mit einem dramatisch schlechten, also im doppelten Sinn unterirdischen Mobilfunknetz schlicht inkompatibel. Ich habe mich von Anfang an gefragt, als diese periodische Überwachung eingeführt wurde, wie zuverlässig das wohl unter der Erde funktioniert. Mir scheint außerdem, Ihr Kundenüberwachungsdrang und das grundsätzliche Misstrauen ist etwas zu stark ausgeprägt. Ich empfehle Ihnen daher, den Fehler zunächst bei sich zu suchen, bevor Sie das Vergehen Ihren Kunden zuweisen.

Vielleicht sollten Sie über die Formulierung Ihrer Mail daher noch mal etwas nachdenken. Als Anregung, weil ich ja quasi Kunde der ersten Stunde und so etwas wie ein Betatester war (immer noch bin, trifft es wohl eher):

„Betreff: Problem mit der Standortbestimmung“ oder so. Und dann: „Leider war es unserem System nicht möglich, Ihren Standort periodisch zu bestimmen. […] Die Programmierung sieht vor, dass die Standortbestimmung durch Sie erneut freigeschaltet werden muss.“ An dieser Stelle könnten Sie sich auch fragen: Warum eigentlich? Nur, weil das einmal nicht ging, muss man als Kunde aktiv werden?

Ich werde wohl dazu übergehen, mich wieder an den quälend langsamen Automaten zu bedienen (die sind vermutlich vom gleichen Programmierer, oder?) Mit 4er-Karten ist es in Berlin eh günstiger, Öffis zu nutzen.

Ja, meine Ausdrucksweise ist etwas deftig geraten. Genauso, wie Sie, der/die das jetzt liest, persönlich wohl nichts für die Unzulänglichkeiten kann, geht es mir aber auch.

Viele Grüße und einen angenehmen Tag noch

Will Sagen

 

Thema: Ach geh mir wech | Kommentare (2) | Autor: