Mehr Kohle? Toitoitoi.
Heute tritt das reformierte Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz in Kraft, und damit kommt eine spürbare Erhöhung der Stundensätze für Unfallanalytiker nach 19 Jahren Wartezeit. Das JVEG ist Teil des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes. Nicht alle sind von den Vergütungsgesetzen begeistert. Und auch ich bin schon gespannt, ob nun eine Sozialneiddebatte starten wird, die ich mir von wie auch immer Prozessbeteiligten anhören darf, weil es natürlich auch Gruppen gibt, die nicht so gut abschneiden. Und ich habe auch Verständnis dafür, wenn Kläger, Angeklagte, Betroffene über die höheren Kosten eines Gerichtsverfahrens jammern. Schließlich steigt damit auch das Prozessrisiko. Aber um mich herum wird auch alles teurer. Wenn ich mir das Geld 1:1 in die Tasche stecken könnte, wie mal ein Richter und auch diverse Kostenbeamten meinten. Ja, das wär super. Leider wird nämlich gerade von Beamten gern mal vergessen, dass von dem Geld die ganzen laufenden (Firmen-)kosten zu bezahlen sind, mal ganz abgesehen von den Steuern. Und wie die Kosten in den letzten 19 Jahren gestiegen sind, muss ich wohl keinem erzählen.
19 Jahre hat es gedauert, bis endlich eine wirksame Erhöhung durchgesetzt wurde. 19 Jahre, in denen andere Berufsgruppe stetig und damit allmählich ihre Stundensätze angehoben haben. Das fällt natürlich weniger auf. Dadurch wird es nicht leichter, einen sprunghaften Anstieg verständlich zu machen. Dass man natürlich über fast 2 Jahrzehnte im Grunde stetig zunehmende Mindereinnahmen hatte, wird da schnell vergessen.
Achso. Und man muss ja nicht meinen, dass ich hab heute einfach höhere Rechnungen schreiben kann. Erst mal gibt es Übergangsregelungen, so dass z. B. die bereits eingegangen Aufträge (mit ein ganz paar Ausnahmen) nach altem Gesetz abzurechnen sind. Und dann ist da die Vorschussregel in Zivilverfahren. Das Gericht gibt quasi vor, welche Kosten es für das Gutachten als angemessen ansieht. Da kann der Stundensatz noch so hoch sein: Kostenrahmen ist Kostenrahmen. Reicht er nicht aus, muss man eine Erhöhung beantragen, über die die Parteien dann befinden müssen. Und gerade bei geringen Streitwerten wird da schon sehr genau hingesehen.
Dennoch: Es wird mehr Luft zum Atmen, Investieren und Schaffen von neuen, qualifizierten Arbeitsplätzen geben, weil wir nun auch wieder die Forschung stärker vorantreiben können. Die will ja auch bezahlt werden. Denn, wenn überhaupt im Bereich Unfallrekonstruktion (nicht verwechseln mit Unfallforschung als solcher) an Hochschulen und Universitäten geforscht wird, läuft das vielfach in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros und wird so auch mitfinanziert.
Kurz zum Unterschied zwischen Unfallforschung und Forschung im Bereich Unfallrekonstruktion: Letzteres umfasst die Erforschung und damit Verbesserung der Methoden, um geschehene Unfälle möglichst detailliert rekonstruieren zu können. Das ist im Grunde eine wesentliche Voraussetzung für die Unfallforschung. Dort geht es darum, die Folgen der Unfälle, vor allem bei Personenschäden, zu analysieren und daraus abzuleiten, wie man z. B. Fahrzeuge verbessern, Straßenführungen entschärfen kann etc. Wenn man aber gar nicht so genau weiß, wie der Unfall abgelaufen ist, nutzt die beste Ursachenforschung nichts. Leider ist gerade die Forschung auf dem Gebiet der Unfallrekonstruktion völlig unterrepräsentiert. Wie da manche Ergebnisse in der besser versorgten Unfallforschung entstanden sind, darf man gar nicht erzählen …
So, und heute Abend gibt es auf die dann wohl anstehende „Gehaltserhöhung“ ein Gläschen Schaumwein. Oder zwei. Prosit!