Ein paar Gedanken zum Blitzmarathon

esoDer Kollege Gigold rantet auch gerade so herrlich herum. Abzocke, Wegelagerei, das sind so die typischen Stammtischvokabeln, wenn mal wieder einer geblitzt wurde. Beim nächsten Stammtisch, es ist am vergangenen Tag gerade ein Kind bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, wettert alles über den Raser, dem man am besten an Ort und Stelle den Gasfuß amputieren müsste. Fragt man dann in die Runde, wird man natürlich sofort von allen die Bestätigung erhalten, dass man grundsätzlich vor Schulen und Kindergärten auf die zulässige Geschwindigkeit achten würde und natürlich nur da geblitzt wird, wo der Staat besonders gut abzocken kann. Is‘ klar.

Zunächst bietet es sich an, auf eine Binsenweisheit aufmerksam zu machen, die ganz einfach davor schützt, geblitzt zu werden. Man muss sich nur an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Ist das nicht mein Ding, sollte ich mir über die hierzulande geltenden Regeln hinsichtlich Fahrverboten im Klaren sein. Innerorts ist man mit einem Fahrverbot von einem Monat dann dabei, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten hat, außerorts sind es sogar 41 km/h.

Wir alle wissen, dass ein Tacho stets etwas mehr anzeigt, als man tatsächlich fährt. Außerdem werden bei Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h 3 km/h abgezogen, darüber 3 %. Das bedeutet, dass ich auf meinem Tacho knapp 90 km/h ablesen kann, wenn ich Gefahr laufe, beim Zuschnellfahren in der Stadt meinen Führerschein loszuwerden. 50+31+4 (geht der Tacho zuviel) +3 (Toleranz) macht 88. Eine häufige Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen beträgt 120 km/h. Hier ist mein Führerschein weg, wenn der Tacho ungefähr 170 km/h anzeigt.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz wird unterschieden zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Mir muss niemand erzählen, dass er es, auch ohne auf den Tacho zu schauen, nicht unterscheiden kann, ob er in der Stadt 50 oder um 80 bis 90 km/h fährt. Auch einen Unterschied zwischen 120 km/h und jenseits der 160 km/h sollte man als Autofahrer merken. Wenn nicht, sollte man an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifeln. Und dass unmittelbar nach dem ersten 120er Schild die Blitzkiste steht, ist schon verdammt selten. Problematisch sind kurze Abschnitte, wo 30 km/h gilt und die Schilder schlecht erkennbar aufgehängt sind. Da ist es schon weitaus schneller möglich, in den Bereich des Fahrverbots zu kommen, auch wenn man die ansonsten innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit nur fahrlässig ein bisschen überschreitet.

Häufig wird ins Feld geführt, dass die Geschwindigkeitsmessverfahren ungenau und unzuverlässig seien. Man muss sich vor Augen führen, dass die Anforderungen an die Beweiskraft solcher Messverfahren in Deutschland geradezu groteske Ausmaße angenommen haben. Eher wird ein Verbrecher nach Indizienlage zu Lebenslänglich verurteilt, als dass ein Raser wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Monat lang zu Fuß gehen muss. Es wird eine dermaßen lückenlose Beweiskette gefordert, die ihresgleichen sucht. Zweifellos, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die für die Zulassung von Messgeräten zuständig ist, ist nicht unfehlbar, auch wenn sie dies nie zugeben würde. Aber bis auf Extremsituationen sind die Geschwindigkeitsmessgeräte wohl mit die Geräte, die am zuverlässigsten funktionieren im Straßenverkehr. Interessantes Ergebnis einer spontanen Umfrage unter Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten. Die erste Frage: Wer von Ihnen ist bereits in der Vergangenheit geblitzt worden? Fast alle Hände gingen nach oben. Zweite Frage: Und wer von Ihnen fühlte sich zu Unrecht geblitzt? Alle Hände gingen wieder runter. Tatsächlich sind Fehlmessungen eine absolute Rarität. Es gibt sie, aber ihr Anteil ist verschwindend gering. Das bedeutet, dass die meisten Einspruchsverfahren sich um Formalitäten ranken, ob ein Messgerät 5 cm höher oder tiefer aufgestellt war oder die fünfte oder sechste Auflage der Gebrauchsanweisung verwendet wurde.

Zweifellos kann man sich über so manche Beschilderung nur wundern und ihren Sinn ernsthaft infrage stellen. Man kommt auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit angeflogen, dort ist es ja an einigen Stellen noch erlaubt, plötzlich tauchen Schilder in kurzer Abfolge auf 120, 100, 80 km/h auf, nur weil sich irgendwo am rechten Fahrbahnrand ein Steinchen aus der Oberfläche gelöst hat. An solchen Stellen ist es häufig gar nicht möglich, an den Schildern die zulässige Geschwindigkeit zu erreichen, wenn man nicht einen Unfall provozieren will, da man gerade ein anderes Fahrzeug überholt und auch einen weiteren „Mitraser“ im Nacken hat. Wer aber zum Beispiel mal eine Panne in einer Autobahn-Baustelle hatte oder bei anderer Gelegenheit dort bei den Bauarbeitern stand, wird sich wundern, warum es dort nicht häufiger kracht, wenn die Fahrzeuge auf zwei engen Bahnen vorbeischießen. Auch wenn Geschwindigkeitsmessungen in Baustellen wie Fallen wirken, kann man dann nachvollziehen, warum dort gemessen wird.

Vor vielen Schulen findet man Beschilderungen, dass nur noch 30 km/h gefahren werden darf. Viele werden gerade einmal den Gasfuß ein wenig lupfen, wenn sie dort vorbeifahren. Tatsächlich muss man sich vor Augen halten, dass man aus 30 km/h dort zum Stehen kommt, wo man aus 50 km/h gerade einmal anfängt zu bremsen. Das Problem ist hier die Reaktionszeit oder sogenannte Schrecksekunde. Bei 50 km/h legt man in 1 sec, in der man schlicht und ergreifend nichts machen kann, knapp 14 m zurück, bei 30 km/h nur gut 8 m. Innerhalb der restlichen knapp 6 m kommt man aus 30 km/h locker zum Stehen. Das heißt, dort, wo man aus 30 km/h vor einem Kind zum Stehen gekommen ist, fährt man es mit 50 km/h um. Und zwar mit 50.

Man hört dann oft: „Ja, ich kenn‘ meinen Weg aber so gut, ich weiß, wo ich schneller als erlaubt fahren kann.“ Tja, Hauptsache, die anderen wissen das auch, wenn eben doch plötzlich jemand auf die Straße tritt oder aus einer Nebenstraße kommt, wo sonst noch nie jemand herauskam.

 

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Datum: Donnerstag, 10. Oktober 2013
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Ein Kommentar

  1. 1

    Danke für diesen Text!
    Er beschreibt genau das – sachlich und fachlich – was ich mit meinem kleinen Rant aufzeigen will.

    > An solchen Stellen ist es häufig gar nicht möglich, an den Schildern die zulässige Geschwindigkeit zu erreichen <

    Natürlich gibt es auch solche Stellen und wir alle kennen das. Auf der anderen Seite habe ich an solchen Stellen auch noch nie Blitzer erlebt – muss man ja auch fair sagen. Und selbst wenn ein Kamerawagen hinter einem ist, werden die Polizisten da in der Regel ein Nachsehen haben, wenn die Schilder zu dicht kommen. Ich zumindest habe bisher von Polizisten immer viel Verständnis bzw. Freundlichkeit geerntet …
    Finde das in Schweden bspw. gut gemacht – dort stehen vor den eigentlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen oftmals Hinweise, dass in 200 Metern eine entsprechende Regelung in Kraft tritt. Das sollte ausreichen – beim Schilderwald in DE wäre das aber wohl wenig hilfreich 😉