Drive-in Kirche in Oberfrohna – die "Auflösung"
Gerade habe ich von fabi einen Hinweis auf einen Artikel im Tagesspiegel bekommen, wonach der Fahrer, der in die Kirche in Oberfrohna gebrettert ist, lt. Gutachten 139 km/h gefahren sein soll. Wie bei Strafsachen üblich, dürfte damit die untere Grenze, also die Mindestgeschwindigkeit gemeint sein (ich hätte das ja auf 140 km/h gerundet…).
Da lag ich mit meiner „Berechnung“ ja gar nicht so schlecht. 123 km/h (gerundet 120 km/h) hatte ich mit meinen Überlegungen herausklamüsert. Und dabei habe ich die Abmessungen, vor allem den Rampenwinkel, nur geschätzt. 😉