Coronisch unterbelichtet #3 – Ich hab geahnt, wer die Zeche zahlt
Öffentliche Auftraggeber zahlen immer. Fragt sich nur wann und in welcher Höhe.
Derzeit haben wir mal wieder Stress mit der Berechnungsstelle. Sie kürzen uns die Bezahlung von Wegezeiten, obwohl das längst gerichtlich geklärt ist. Ich schicke den Gerichtsbeschluss per Mail und bekomme folgende automatische Antwort:
Der derzeitige Bearbeitungsstand beträgt durchschnittlich 2 MONATE.
Dieser wird regelmäßig aktualisiert und ist unter https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-tiergarten/das-gericht/besucherinformationen/oeffnungszeiten/#ezds einsehbar.Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand bzw. von Mahnungen abzusehen, die in diesem Zeitraum liegen. Die Abarbeitung der Anträge erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum in der Berechnungsstelle. Mahnungen führen nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung.
2 Monate will man sich also Zeit für die Bearbeitung lassen. Wenn unsereins innerhalb von 3 Monaten seine berechtigten Ansprüche nicht geltend macht, bekommt man übrigens gar nichts. Merkwürdigerweise behaupten Gerichte neuerdings öfter, dass Rechnungen nicht angekommen sind. Wenn man dann erst nach 2 Monaten ne Mahnung rausschickt, kann das schon mal eng werden. Danke für nichts.
Gleichzeitig erreicht mich heute die Nachricht, dass die seit fast 8 Jahren eingefrorenen Stundensätze nicht wie bislang geplant zum 1.1.2021 angehoben werden, sondern wegen der Steuerausfälle und Mehrausgaben um weitere zwei Jahre aufgeschoben werden könnten.
Die Haushalte der Länder müssen durch die Covid-19-Pandemie sowohl hohe Steuerausfälle bei den Steuereinnahmen als auch enorme Mehrausgaben zur Bekämpfung der Pandemie verkraften. Vor diesem Hintergrund ist es aktuell nicht vertretbar, für einzelne Berufsgruppen erhebliche Vergütungsverbesserungen herbeizuführen, deren Finanzierung sowohl die Länderhaushalte als auch die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft erheblich belasten. Im Hinblick darauf sollte Artikel 11 des Gesetzesentwurfes dahingehend geändert werden, dass das Gesetz vollumfänglich erst zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Da lacht das Selbstständigen-Herz. Nicht. Immerhin hat es vor 2013 fast 20 Jahre gedauert, bis die Stundensätze angehoben wurden. Da sind wir noch gut dran.
Und uns geht es ja auch blendend im Vergleich zur Veranstaltungsbranche, Kneipen, Clubs etc. Das vergesse ich nicht. Das sind die, die wirklich die Zeche zahlen. Ich jammere nur auf hohem Niveau.
Nachtrag:
Und weil es so schön ist, habe ich auch noch ein Schreiben auf dem Tisch, wonach ein Gericht den Zeitpunkt der erbrachten Leistung eines am 30.6. fertiggestellten und verschickten Gutachtens auf den 6.7. legt (Eintreffen bei Gericht) und damit die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % kürzt. Da das ein durchlaufender Posten für uns ist, ist uns das eigentlich vollkommen egal. Es macht nur Arbeit, das hin- und herzubuchen. Wie wir allerdings wissen sollen, wie lange ein Gutachten unterwegs ist und wann es bei Gericht eintrifft, erschließt sich mir nicht. Interessant wird das noch mal für den Jahreswechsel, wenn die Mehrwertsteuer wieder auf 19 % zurückgedreht wird.