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Wireless tethered drone – das non-flying object

Mittwoch, 27. September 2023 20:59

Ich hab mir da ja was überlegt. Ich möchte gern beruflich Drohnen als fliegende Kameras nutzen. Ich selbst habe schon vor vielen Jahren angefangen, damit zu expermentieren, als aj Kaufhausdrohnen noch gar nicht zu denken war. Erst habe ich die Dinger selber gebaut, dann fertige gekauft, weil die ruhiger fliegen und die eingebauten Kameras besser sind, als das, was ich mitfliegen lassen konnte.

Inzwischen ist es leider durch diverse Gesetzesänderungen und EU-Verordnungen so, dass man eigentlich nirgendwo mehr einfach so fliegen darf. Naja, „nirgendwo“ stimmt nicht. Aber da, wo es für mich interessant wird: In Städten, über Straßen und in Wohngebieten spricht praktisch immer etwas dagegen. Nähe zu Bundesstraßen, Autobahnen, Bahnanlagen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Gefängnissen und überhaupt Flugverbotszonen: Vergiss es.

Schauen wir uns doch aber mal an, was zu Luftfahrzeugen im Gesetz steht:

(2) Luftfahrzeuge sind

1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. (weggefallen)
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)

Interessant ist Satz 11. Luftfahrzeuge sind also alle fliegenden Gerätschaften, die in Höhen von mehr als dreißig Metern betrieben werden können. Jedenfalls verstehe ich auch den zweiten Nachsatz „Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)“ unter dieser Prämisse. 30 m. Hm. Lass mich mal ins Unreine denken:

Wenn ich an einen 3 m hohen Fesselballon ein Band von 25 Meter Länge mache und das Band in 2 Meter Höhe über Grund festhalte, ist es kein Luftfahrzeug. Recke ich mich noch ein bisschen mehr, so dass ich die 30 Meter überschreite, ist es ein Luftfahrzeug.

Wenn ich an meine Drohne ein am Erdboden befestigtes Band anbringe, das 30 m lang ist, und die Drohne aufsteigen lasse, ist sie kein Luftfahrzeug. Ist das Band länger, kann ich es gleich weglassen, denn dann ist es ein Luftfahrzeug. Es gibt tatsächlich Drohnen mit „Bändern“ (tethered drones). Die Verbindung ist aber für dauerhafte Stromversorgung gedacht, damit die Dinger einfach mehr oder weniger unbegrenzt fliegen können, nicht um Gesetze auszureizen.

Drohnen von z. B. DJI wissen mit ihren Sensoren sehr genau, in welcher Höhe über Grund sie fliegen. Das wird einem im Display auf dem angeschlossenen Smartphone angezeigt. Und man kann die Flughöhe in der Software vorgeben. Ich kann sagen: Drohne, flieg nicht höher als 30 m, und dann macht die das nicht. Sie „kann“ nicht höher als 30 m fliegen, genau wie der Ballon mit mechanischer Verbindung. Spielt es nun eine Rolle, ob die Begrenzung mechanisch oder software-technisch eingebaut ist?

Mein altes Motorrad hatte ein Leistungsdrosselung, damit man sie mit einer bestimmten Fahrerlaubnis fahren darf. Mit wenigen Handgriffen kann man die Drossel ausbauen. Schon reicht die ggf. vorhandene Erlaubnis nicht mehr. Am Auto sind Winterreifen angebracht, mit denen man „nur“ 180 km/h fahren darf. Tatsächlich kann das Auto aber schneller fahren. Modernen Fahrzeugen kann man vorgeben, dass bei Überschreitung von 180 km/h ein Licht aufblinkt. Fährt man schneller, erlischt die Betriebserlaubnis.

Ich habe schon ein paar Leute gefragt. Die sagen, meine Idee sei Unsinn. Du darfst nicht fliegen, wenn deine Drohne theoretisch höher fliegen kann. Ich bringe dann das Beispiel mit dem Fesselballon. Oder mit dem Drachen an der Leine. Was wäre das für ein Fluggerät, das technisch nicht in der Lage ist, höher als 30 m zu fliegen? Ein Fußball? Wenn man ordentlich treten kann, bekommt man den vielleicht auch über 30 m. Man muss sich vielleicht anstrengen oder sogar ein Katapult benutzen. Aber der Ball als solcher kann höher fliegen. Eigentlich ginge nur eine Art Rakete, die nur so viel Antriebsleistung hat, dass sie maximal die potentielle Energie aufbringen kann, die für die Lageänderung von 30 m nötig ist. Naja. Oder man zieht in den Denkprozess eben auch zusätzliche technische Beschränkungsmaßnahmen ein, womit wir bei der „wireless tethered drone“ sind. Sie ist dann kein Luftfahrzeug mehr. Ein fliegendes Ding, das nicht fliegt. Das non-flying object. Welcome wtd nfo. Dazu hätte ich ja gern mal die Meinung eines Fachanwalts für Luftrecht fragen:

  1. Ist der Satz mit den 30 Metern so zu verstehen, dass Geräte – egal ob manntragend oder nicht – grundsätzlich erst dann Luftfahrzeuge sind, wenn sie höher als 30 m fliegen können?
  2. Ist die software-seitige Beschränkung ausreichend, um die Vorgabe „kann nicht höher als 30 m fliegen“ zu erfüllen?

Thema: Das Leben, das Universum und der ganze Rest, Fusselflieger, Is' doch wahr!, Wie getz?, zum Abheben | Kommentare deaktiviert für Wireless tethered drone – das non-flying object | Autor:

Benutz‘ doch mal die Suchfunktion!

Sonntag, 16. Juli 2017 15:57

Manche Dinge werden sich im Internet nie ändern: Ob in Foren, Facebookgruppen oder Mailinglisten, egal: Wenn jemand eine Frage hat, die irgendwann schon mal jemand irgendwo im www beantwortet hat, wird es einen geben, der auf die Suchfunktion oder auf Google hinweist.

Das ist so dumm wie unnütz und Zeit verschwendend.

Oft wird der Fragende diese Idee selbst haben, aber ist vielleicht nicht in der Lage, die richtigen Suchbegriffe zu identifizieren, oder er wird von der Fülle der Suchergebnisse erschlagen. Klar: Manch einer ist vielleicht auch einfach zu faul, um zu suchen.

Aber was genau nützt es, anstatt eine inhaltliche sinnvolle Antwort zu geben, sich überhaupt zu befleißigen, etwas in das Kommentarfeld zu tippen? Jemanden allgemein auf Suchfunktion oder Google hinzuweisen, hilft genau gar nichts. Fast immer ist es aber so, dass derjenige, der diesen „wertvollen“ Hinweis gibt, die Frage aus dem Stehgreif beantworten könnte. Das sind eindeutig Menschen, die das „social“ im Begriff „Social Media“ noch nicht so ganz begriffen haben.

Wer also inhaltlich nicht antworten will, sollte bitte einfach weitergehen und die Frage ignorieren, aber niemals, wirklich niemals, wenn er selbst die Antwort kennt, auf die vermaledeite Suchfunktionen oder Google verweisen.

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Bildchen gebastelt mit:
https://imgflip.com/memegenerator/46924219/Batman-Robin

Thema: Is' doch wahr! | Kommentare (2) | Autor:

Nichts ist unmöglich.

Samstag, 13. Juli 2013 9:24

Ja, es ist eine dumme Plattitüde aus der Werbebranche.

Etwas anders ausgedrückt:

„Alles, was technisch möglich ist, wird gemacht. Von irgendwem.“

Wenn jetzt jemand sagt, dieses und jenes hätte ersie* nicht für möglich gehalten, ist das entweder

a) mangelnde Fantasie

b) mangelndes Wissen

oder

c) mangelnde Aufrichtigkeit

Und nun ratet, wo ich die meisten Politiker einsortieren würde.

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* Ist das nicht eine gut leserliche Variante für geschlechtsneutrale Schreibe? 🙂 Geht leider nicht immer so elegant.

Thema: Is' doch wahr! | Kommentare deaktiviert für Nichts ist unmöglich. | Autor: