Beiträge vom Oktober, 2013

Weihnachtsschaufensterdiashowrätselgewinnspiel

Samstag, 12. Oktober 2013 12:59

Es muss so Anfang der 1980er Jahre gewesen sein. Ich wohnte damals in einem kleinen Städtchen südlich von Osnabrück. In dem Städtchen gab es einen Optiker- und Fotoladen. Der Optiker veranstaltete in jenem Jahr zur Weihnachtszeit ein Gewinnspiel. Das hatten wir – meine Eltern, Geschwister und ich –  auf adventlichen Abendspaziergängen entdeckt. Ich weiß nicht mehr genau, was man machen musste, aber so ungefähr war das folgendermaßen: Man musste aus einer Reihe von automatisch gezeigten Dias (nix da Powerpoint oder so) diejenigen mit heimischen Motiven notieren oder so.

Das machten wir dann auch. Und zwar ganz allein. Es stellte sich nämlich heraus, dass wir die Einzigen waren, die sich die Zeit genommen hatten, bei Schmuddelwetter vor dem Schaufenster zu verharren und die Diashow über sich ergehen zu lassen. Mit der Info, dass wir ja praktisch die gesamten Gewinne abgeräumt haben mussten – es gab Einkaufsgutscheine mit abgestuften Beträgen – machte ich mich gleich daran, zusammenzustellen, was mir so an Fotokram gefallen könnte (eine Brille trug ich damals noch nicht).

Die Gewinnausgabe verzögerte sich dann aber. Der Grund war, dass sich der Optiker das mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel irgendwie anders vorgestellt hatte. Und darum rückte er dann schließlich damit heraus, dass er noch 100 „Leerlose“ mit in die Lostrommel geworfen hatte. Unter den „Preisträgern“ hatten wir mit unseren 5 Losen dann nur noch einen einzigen hinteren Platz auf der Gewinnliste ergattert. Tolle Wurst. Meine Eltern haben dem Optiker dann gesagt, dass er sich das Geld in die Haare schmieren könne das Geld dem Roten Kreuz spenden soll (was ich irgendwie auch doof fand, so als 11 oder 12-jähriger).

Und wie komme ich darauf? Ganz einfach. Neulich auf dem Flohmarkt habe ich für schmales Geld die Kamera ergattert, die ich mir damals als „Hauptgewinn“ ausgesucht hatte. Eine Pentax Auto 110. Eine Spiegelreflexkamera mit Pocketfilmen, die kleinste SLR mit Wechselobjektiven. Ich hatte es eh immer mit kleinen Dingen, darum sprach mich diese Kamera besonders an, die nun in meiner kleinen Fotoraritätensammlung einen gewissen Ehrenplatz eingenommen hat. Bei dem Optiker habe ich, glaube ich, nie mehr etwas gekauft.

Asahi Pentax Auto 110

Thema: abgelichtet, Das Leben | Kommentare (2) | Autor:

Wo kann man denn hier flattrn?

Freitag, 11. Oktober 2013 21:01

Ich bin ja unmodern. Und weil flattrn irgendwie auch unmodern geworden ist oder immer schon war, jedenfalls ist es voll nicht angesagt, mag ich das flattrn. Ich finde das nämlich voll gut:

Ich bestimme einen Betrag, den ich jeden Monat in die Welt kippen will, lade ein bisschen Geld hoch und flattre in der Gegend rum. Spreeblick, Sashs GNiT, der Wirre, Netzpolitik sind so regelmäßige von mir besuchte Blogs, oder auch die TAZ als Zeitungsseite, wo ich den flattr-Knopf kenne und immer wieder mal gern anklicke. Bei meinem Klickverhalten und flattr-Vermögen sind das pro Klick dann zwischen 30 und 50 ct oder so.

Aber eigentlich besuche ich die Blogs ja nicht, sondern lese sie im Feedreader. Um zu Flattrn, muss ich die Blogseite dann besuchen. Das ist ok. Ich habe sogar extra den flattr-Knopf aus meiner Ghostery-Liste herausgenommen. Nur vielleicht übersehe ich wegen des Feedreaders andere Blogs, die zwischenzeitlich auch so unmodern schlau sind, einen flattr-Knopf einzubauen. Für mich wäre es daher schlau, einen kleinen Hinweis „flattr erlaubt“ einzubauen. Manchmal lese ich auch einen guten Beitrag und denke, hey, wo ist hier der flattr-Knopf? ICH WILL DAS JETZT BEFLATTRN!

Achso, und warum ich keinen flattr-Knopf habe? Hatte ich mal. Ich hab auch 3 ct bekommen oder so. Aber ich bin ja keine Kommerzhure. 😉

 

Thema: Das Leben, das Universum und der ganze Rest | Kommentare (5) | Autor:

Wer bildet sich hier einseitig ..?

Freitag, 11. Oktober 2013 10:29

Lesen ist Bildung, heißt es. Man könnte allerdings meinen, dass ich mich sehr einseitig bilde.

Ich glaube, ich muss mal wieder was anderes lesen. 🙂

Kindle

Thema: Das Leben, das Universum und der ganze Rest | Kommentare deaktiviert für Wer bildet sich hier einseitig ..? | Autor:

Ein paar Gedanken zum Blitzmarathon

Donnerstag, 10. Oktober 2013 14:18

esoDer Kollege Gigold rantet auch gerade so herrlich herum. Abzocke, Wegelagerei, das sind so die typischen Stammtischvokabeln, wenn mal wieder einer geblitzt wurde. Beim nächsten Stammtisch, es ist am vergangenen Tag gerade ein Kind bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, wettert alles über den Raser, dem man am besten an Ort und Stelle den Gasfuß amputieren müsste. Fragt man dann in die Runde, wird man natürlich sofort von allen die Bestätigung erhalten, dass man grundsätzlich vor Schulen und Kindergärten auf die zulässige Geschwindigkeit achten würde und natürlich nur da geblitzt wird, wo der Staat besonders gut abzocken kann. Is‘ klar.

Zunächst bietet es sich an, auf eine Binsenweisheit aufmerksam zu machen, die ganz einfach davor schützt, geblitzt zu werden. Man muss sich nur an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Ist das nicht mein Ding, sollte ich mir über die hierzulande geltenden Regeln hinsichtlich Fahrverboten im Klaren sein. Innerorts ist man mit einem Fahrverbot von einem Monat dann dabei, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten hat, außerorts sind es sogar 41 km/h.

Wir alle wissen, dass ein Tacho stets etwas mehr anzeigt, als man tatsächlich fährt. Außerdem werden bei Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h 3 km/h abgezogen, darüber 3 %. Das bedeutet, dass ich auf meinem Tacho knapp 90 km/h ablesen kann, wenn ich Gefahr laufe, beim Zuschnellfahren in der Stadt meinen Führerschein loszuwerden. 50+31+4 (geht der Tacho zuviel) +3 (Toleranz) macht 88. Eine häufige Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen beträgt 120 km/h. Hier ist mein Führerschein weg, wenn der Tacho ungefähr 170 km/h anzeigt.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz wird unterschieden zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Mir muss niemand erzählen, dass er es, auch ohne auf den Tacho zu schauen, nicht unterscheiden kann, ob er in der Stadt 50 oder um 80 bis 90 km/h fährt. Auch einen Unterschied zwischen 120 km/h und jenseits der 160 km/h sollte man als Autofahrer merken. Wenn nicht, sollte man an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifeln. Und dass unmittelbar nach dem ersten 120er Schild die Blitzkiste steht, ist schon verdammt selten. Problematisch sind kurze Abschnitte, wo 30 km/h gilt und die Schilder schlecht erkennbar aufgehängt sind. Da ist es schon weitaus schneller möglich, in den Bereich des Fahrverbots zu kommen, auch wenn man die ansonsten innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit nur fahrlässig ein bisschen überschreitet.

Häufig wird ins Feld geführt, dass die Geschwindigkeitsmessverfahren ungenau und unzuverlässig seien. Man muss sich vor Augen führen, dass die Anforderungen an die Beweiskraft solcher Messverfahren in Deutschland geradezu groteske Ausmaße angenommen haben. Eher wird ein Verbrecher nach Indizienlage zu Lebenslänglich verurteilt, als dass ein Raser wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Monat lang zu Fuß gehen muss. Es wird eine dermaßen lückenlose Beweiskette gefordert, die ihresgleichen sucht. Zweifellos, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die für die Zulassung von Messgeräten zuständig ist, ist nicht unfehlbar, auch wenn sie dies nie zugeben würde. Aber bis auf Extremsituationen sind die Geschwindigkeitsmessgeräte wohl mit die Geräte, die am zuverlässigsten funktionieren im Straßenverkehr. Interessantes Ergebnis einer spontanen Umfrage unter Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten. Die erste Frage: Wer von Ihnen ist bereits in der Vergangenheit geblitzt worden? Fast alle Hände gingen nach oben. Zweite Frage: Und wer von Ihnen fühlte sich zu Unrecht geblitzt? Alle Hände gingen wieder runter. Tatsächlich sind Fehlmessungen eine absolute Rarität. Es gibt sie, aber ihr Anteil ist verschwindend gering. Das bedeutet, dass die meisten Einspruchsverfahren sich um Formalitäten ranken, ob ein Messgerät 5 cm höher oder tiefer aufgestellt war oder die fünfte oder sechste Auflage der Gebrauchsanweisung verwendet wurde.

Zweifellos kann man sich über so manche Beschilderung nur wundern und ihren Sinn ernsthaft infrage stellen. Man kommt auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit angeflogen, dort ist es ja an einigen Stellen noch erlaubt, plötzlich tauchen Schilder in kurzer Abfolge auf 120, 100, 80 km/h auf, nur weil sich irgendwo am rechten Fahrbahnrand ein Steinchen aus der Oberfläche gelöst hat. An solchen Stellen ist es häufig gar nicht möglich, an den Schildern die zulässige Geschwindigkeit zu erreichen, wenn man nicht einen Unfall provozieren will, da man gerade ein anderes Fahrzeug überholt und auch einen weiteren „Mitraser“ im Nacken hat. Wer aber zum Beispiel mal eine Panne in einer Autobahn-Baustelle hatte oder bei anderer Gelegenheit dort bei den Bauarbeitern stand, wird sich wundern, warum es dort nicht häufiger kracht, wenn die Fahrzeuge auf zwei engen Bahnen vorbeischießen. Auch wenn Geschwindigkeitsmessungen in Baustellen wie Fallen wirken, kann man dann nachvollziehen, warum dort gemessen wird.

Vor vielen Schulen findet man Beschilderungen, dass nur noch 30 km/h gefahren werden darf. Viele werden gerade einmal den Gasfuß ein wenig lupfen, wenn sie dort vorbeifahren. Tatsächlich muss man sich vor Augen halten, dass man aus 30 km/h dort zum Stehen kommt, wo man aus 50 km/h gerade einmal anfängt zu bremsen. Das Problem ist hier die Reaktionszeit oder sogenannte Schrecksekunde. Bei 50 km/h legt man in 1 sec, in der man schlicht und ergreifend nichts machen kann, knapp 14 m zurück, bei 30 km/h nur gut 8 m. Innerhalb der restlichen knapp 6 m kommt man aus 30 km/h locker zum Stehen. Das heißt, dort, wo man aus 30 km/h vor einem Kind zum Stehen gekommen ist, fährt man es mit 50 km/h um. Und zwar mit 50.

Man hört dann oft: „Ja, ich kenn‘ meinen Weg aber so gut, ich weiß, wo ich schneller als erlaubt fahren kann.“ Tja, Hauptsache, die anderen wissen das auch, wenn eben doch plötzlich jemand auf die Straße tritt oder aus einer Nebenstraße kommt, wo sonst noch nie jemand herauskam.

 

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Wenn's gekracht hat: "Wem gehören die Daten?"

Montag, 7. Oktober 2013 21:37

fragt der Verkehrsgerichtstag 2014, der vom 29.1. bis 31.1.2014 in Goslar stattfinden wird.

Im Arbeitskreis VII sollen die Themen

  • Vernetzte Datenbox Fahrzeug
  • Big Data contra Datenschutz
  • Prävention und Repression

behandelt werden. Schaut man in die Referentenliste, ist fraglich, ob dort jemand dabei ist, der die Sorgen und Nöte der Unfallanalytiker vertritt oder überhaupt erst mal begreift.

Datenschutz ist wichtig. Wichtig ist aber auch, für Rechtssicherheit zu sorgen, bzw. dafür, dass diese Rechtssicherheit den Bürgern überhaupt zuteil werden kann. Es gilt, ein gesundes Gleichgewicht zu finden.

Ich frage mich, was man unter „Daten“ im Bereich „Verkehrsunfälle“ überhaupt zu verstehen hat. Die meisten werden darunter natürlich irgendwelche Informationen verstehen, die über die verschiedenen Datensysteme der Fahrzeuge laufen. Aber gehen wir mal historisch ein paar Jahre zurück bis in die Prä-ABS-Zeit. Da gab es Bremsspuren. Die waren auf der Straße. Für jeden öffentlich sichtbar. Der Polizist nahm sein Messrad und rollerte die Länge aus. So einfach war das. Oder Glühlampen: Anhand bestimmter Beschädigungen ließ sich beurteilen, ob das Licht zum Unfallzeitpunkt eingeschaltet war. Damals ™ hatten wir Driftspuren. Daran konnte man sehen, ob der Fahrer noch bremste oder nicht, je nach Ausprägung der Spuren. Alles Informationen, alles Daten.

Heute sieht das anders aus: Bremsspuren sind praktisch verschwunden. „Dank“ ABS sind sie nur noch mit viel Glück und Erfahrung zu finden. An LED- oder Xenon-Scheinwerfern kann man keinen Schaltzustand erkennen. Driftspuren? Ja vielleicht. Aber hat der Fahrer aktiv etwas getan, oder hat ein Steuergerät irgendwie eingegriffen? Man weiß es nicht. Man weiß es solange nicht, wie man nicht andere Quellen anzapft. Die Spuren sind nun im Auto verborgen, nicht mehr auf der Straße.

Besonders aufwendig sind Nachtsichtuntersuchungen. Dort muss die Unfallszenerie möglichst genau nachgestellt werden, um zu beurteilen, ab welcher Entfernung ein Fußgänger sichtbar war. Farbe der Bekleidung, Witterung, Sonnenstand/Mondstand, Fahrzeug, Scheinwerfersystem, Scheinwerfereinstellung. Alles Parameter, die es zu berücksichtigen galt. Ein Riesenaufwand! Heute kann man sich das beinahe schenken, wenn ein Fahrzeug mit der modernsten Scheinwerfergeneration (Stichwort „Adaptive Scheinwerfer“) am Unfall beteiligt war. Früher hat man das Abblendlicht eingeschaltet und seine Beobachtungen und Messungen gemacht. Heute müsste man wissen, was der Computer meinte, welches Licht zum Unfallzeitpunkt optimal gewesen sein könnte. Da wird mit Blenden, Klappen, LED-Clustern und so weiter der Gegenverkehr ausgeblendet, der Straßenrand ausgeleuchtet, um die Ecke geschielt. Alles Rechner gesteuert, nichts wird protokolliert. Und vor allem: Das Licht lässt sich im Stand nicht manuell so schalten, wie es während der Fahrt automatisch passiert. Das ist einfach nicht vorgesehen. Keine Chance, Leuchtweiten und Lichtfelder nachzuvollziehen.

Oder Assistenzsysteme wie das inzwischen hinlänglich bekannte ESP. Was tun, wenn ein Fahrzeug gegen einen Baum geprallt ist? War es Selbstmord? War es eine Fehlfunktion des Steuergeräts, der Software? Hat der Fahrer noch am Lenkrad gedreht oder auf die Bremse getreten? Keine Ahnung. Es gibt keine offiziellen Schnittstellen mit der Auslesemöglichkeit irgendwelcher Betriebsdaten. Die Hersteller mauern, weil sie nichts preisgeben müssen. Der Gesetzgeber schläft, weil er im Grunde gar nicht weiß, dass sich in seinem Staate Leute tummeln, die Unfälle in Gerichtsverfahren rekonstruieren, was etwas anderes als Unfallforschung ist.

Es geht ja gar nicht um den gläsernen Autofahrer, den viele befürchten. Mich interessiert nicht, wer in dem Fahrzeug saß. Die Person ist mir völlig egal. Mir geht es auch nicht um Bewegungsprofile. Mir würde ein Ringspeicher mit ein ganz paar rudimentären Daten reichen, der fünf Sekunden vor und nach dem Unfall abspeichert und ansonsten alle Daten aus weiterer Vergangenheit wieder vergisst. Dieser Speicher sollte von Berechtigten ausgelesen werden können. Das wäre z. B. die Polizei, die Staatsanwaltschaft und damit eben auch ein von ihr beauftragter Sachverständiger. Nicht Hinz und Kunz. Da läge tatsächlich eine Gefahr, dass diese Daten falsch interpretiert werden von Leuten, die sie nicht sinnvoll in einen Kontext einbinden können, eben eine Unfallrekonstruktion.

Mit diesem Thema habe ich mich hier und hier schon mal in ähnlicher Weise beschäftigt. Da sich nichts geändert hat, werde ich mich mal in Goslar anmelden und schauen, was dort so passiert.

Thema: rolling rolling rolling | Kommentare (2) | Autor: